WEG-Verwaltung

WEG-Verwaltung

Unsere WEG-Verwaltung leisten wir unter Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen:

  • WEG  (§ 27 des Wohnungseigentumsgesetzes)
  • Gemeinschaftsordnung und Teilungserklärung
  • Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung

Neben den gesetzlichen Aufgaben erbringen wir weitere zusätzliche Leistungen, die Sie hier unserem Leistungskatalog entnehmen können.

Rechtlich/Organisatorisches Gebäudemanagement:

  • Korrespondenz mit Eigentümern
  • Verhandlung und Abschluss von Verträgen mit Dienstleistern
  • Überwachung sämtlicher abgeschlossener Verträge und Kontrolle der Leistungen
  • Vorbereitung, Organisation und Durchführung der ETV, Leitung der ETV, Erstellen und Versand des Protokolls an alle Eigentümer
  • Führung einer Beschluss-Sammlung
  • Durchführung von Beschlüssen der Gemeinschaft
  • Durchführung gerichtlicher und behördlicher Anordnungen
  • Organisation und Teilnahme an Verwaltungsbeiratssitzungen
  • Vorbereitung und Teilnahme an Belegprüfungen des Verwaltungsbeirates
  • Abwicklung von Versicherungsschäden mit dem Versicherer
  • Kostenmanagement, regelmäßige Kontrolle sämtlicher Kosten der Eigentümergemeinschaft und Auswertung von Kostenreduzierungsmöglichkeiten

Buchhaltung und Kostenmanagement:

  • Führung eines separaten Treuhandkontos, in der Regel Zusammenarbeit mit einer Spezialbank (z.B.DKB) für die Wohnungswirtschaft
  • Getrennte Festgeldkontenführung für Instandhaltungsrücklagen
  • Inkasso Hausgelder, Sonderumlagen, Nachzahlungen, Mahn- und Klagewesen
  • Vornahme aller erforderlichen Buchungen
  • Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs (Rechnungseingang, Rechnungsprüfung, Kontierung, Bezahlung)
  • Belegsammlung
  • Detaillierte Jahresabrechnungen mit Vermögensstatus, offenen Forderungen und Verbindlichkeiten bis spätestens 30.05. des Folgejahres
  • Außerplanmäßige Rechnungslegung
  • Aufstellung von Wirtschaftsplänen
  • Zusammenarbeit mit Wärmemess- und Heizkostenabrechnungsfirmen

Technisches Gebäudemanagement:

  • Regelmäßige Durchführung von Objektbegehungen
  • Annahme von Schadensmeldungen
  • Beurteilung der Notwendigkeit von Sofortmaßnahmen und Schönheitsreparaturen
  • Instandhaltungs-Planung mit Kostenanalyse
  • Überwachung der Wartungsdurchführung
  • Einholung von Kostenvoranschlägen und Angeboten
  • Auftragsvergabe nach den Vorgaben der WEG
  • Prüfung der ordnungsgemäßen Durchführung
  • Betreuung von Sanierungen und Modernisierungen, Großinstandsetzungen nach Beschlussfassung

Die Verwaltung von Sondereigentum ähnelt der Mietshausverwaltung. Hierbei werden meistens einzelne Wohnungen (Sonder- oder Teileigentum) oder manchmal auch mehrere Wohnungen einzelner Eigentümer innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft verwaltet. Wir bieten die Verwaltung Ihres Sondereigentums auch unabhängig von der Beauftragung mit der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums an. Hierbei können je nach vertraglicher Gestaltung alle Leistungen aus der Mietverwaltung vereinbart werden.